Tanztherapie Astrid Kolter Marburg
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Qualitätssicherung


Der Beruf der Tanztherapie ist kein geschützter Begriff. Daher können Tanztherapieausbildungen in Umfang und Qualität stark schwanken. Eine Möglichkeit die Qualität der Therapieausbildung eines Tanztherapeuten bzw. einer Tanztherapeutin einschätzen zu können, ist der Titel - TanztherapeutIn BTD. Der Berufsverband der TanztherapeutInnen Deutschland (BTD) erkennt seine Mitglieder nach klaren Standards an.

Für mich sind besonders bedeutsame Aspekte der Standards die Sicherstellung der Teilnahme an Eigentherapie bzw. Selbsterfahrung und Supervision der TanztherapeutInnen. Die Durchführung eines Praktikums, mit Gestaltung tanztherapeutischer Interventionen unter Anleitung, gehört zu der Ausbildung, ebenso wie die Theorie- und Praxisstunden im Ausbildungsinstitut. Inhalte dieser Stunden sind Grundlagen der Bewegungslehre (unter anderem Bartenieff Fundamentals und Ideokinese), Diagnostik (Bewegungsanalysen nach Laban und Kestenberg, Bewegungsentwicklung und Motopathologie) und die Anwendung der Tanztherapie mit Ansätzen wie Authentic Movement, Ausdruckstanz oder klinischer Verfahren bei verschiedenen Zielgruppen. Die Ausbildung dauert fünf Jahre und vermittelt verschiedene psychotherapeutische Modelle, insbesondere humanistischer, tiefenpsychologischer und systemischer Verfahren (Salutogenese; Übertragung, Gegenübertragung und Widerstand in der TherapeutIn-KlientIn-Beziehung; Phänomene der Gruppendynamik etc.). Wichtig ist die Bereitschaft sich künstlerisch-tänzerisch fortzubilden und sich in sogenannten Peergruppen (Gruppen innerhalb der Ausbildungsgruppe) mit dem Gelernten auseinanderzusetzen. Nach der Ausbildung müssen regelmäßig Fortbildungspunkte gesammelt werden. Die Tanztherapie unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht.


TanztherapeutInnen BTD arbeiten zudem nach einem Ethikkodex:

Ethikkodex des BTD
zum herunterladen
Ethikkodex.pdf (149.87KB)
Ethikkodex des BTD
zum herunterladen
Ethikkodex.pdf (149.87KB)


Im Ethikkodex ist festgelegt: Im Umgang mit Verstößen gegen die berufsethischen Richtlinien legt der BTD in seiner Satzung und Geschäftsordnung ein angemessenes Beschwerdeverfahren fest. Die Beschwerdeinstanz ist die von der Mitgliederversammlung gewählte Ethikbeschwerdekommission.

Im BTD wird die berufspolitische Arbeit folgendermaßen formuliert: Bei der Entwicklung der Anerkennungsstandards BTD stand die Sicherung einer professionellen Ausbildung im Vordergrund. Nur so kann die verantwortliche Arbeit einer TanztherapeutIn gewährleistet und der Schutz der Klienten und Patienten gesichert sein. Der BTD arbeitet regelmäßig an der Weiterentwicklung und Aktualisierung dieser Kriterien, besonders im Hinblick auf die zukünftige Orientierung an europäischen Ausbildungsstandards und der Anerkennung der Tanztherapie im Rahmen der EU-Gesetzgebung.


Seit 2010 engagiere ich mich ehrenamtlich im BTD. Die Sicherung von Qualität in der Therapie ist mir ein wichtiges Anliegen.


Bei Interesse besuchen Sie doch mal den BTD:

Berufsverbandes der TanztherapeutInnen Deutschland:

http://www.btd-tanztherapie.de/